Erkrankung vor Unterrichtsbeginn
Am Einfachsten können Sie Ihr Kind über die Schulmanager-App krankmelden. Alternativ ist in der Zeit von 07:30 Uhr bis 08:00 Uhr auch eine telefonische Krankmeldung möglich. Ebenso können Sie ein Fax oder eine E-Mail schicken. Selbstverständlich können Sie auch auf den Anrufbeantworter sprechen. Falls wir bis 08:00 Uhr keine Nachricht erhalten, ist die Schule verpflichtet, Nachforschungen über den Verbleib Ihres Kindes anzustellen. Bitte beachten Sie auch, dass in jedem Fall eine schriftliche Krankmeldung nachzureichen ist. Bei Erkrankungen, die über eine Woche dauern, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Erkrankung während des Unterrichts
Der Schüler bzw. die Schülerin kann vom Unterricht wegen Erkrankung befreit und von einem benachrichtigten Angehörigen abgeholt werden. Dafür gibt es im Sekretariat ein entsprechendes Formular, das von der Schulleitung/Sekretariat und den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden muss. Dies gilt gleichzeitig als Entschuldigung und muss vom Schüler beim Klassenleiter abgegeben werden.
Beurlaubung vom Unterricht
Eine Beurlaubung vom Unterricht bedarf eines besonderen Grundes. Deshalb ist, mindestens 2 Tage vorher, ein Antrag mit Begründung der Schulleitung vorzulegen. Anträge auf vorzeitigen Ferienbeginn oder späteres Ferienende werden nicht genehmigt.